Der Stadtrat von Bischofswerda hat am 26.03.2019 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Klengelweg“ beschlossen.
Der Änderungsbereich / 7. Änderung umfasst die Flurstücke 807/29, 883/18, 883/20, 883/38, 883/39, 883/40, 883/41 und 883/43 Gemarkung Bischofswerda. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbauflächen auf den Flurstücken 883/40 und 883/41.
Da das Vorhaben mit einer zusätzlichen Flächenversiegelung verbunden ist, wird es als Eingriff in Natur und Landschaft behandelt. Die Vermeidung und der Ausgleich von Beeinträchtigungen sowie mögliche Ersatzmaßnahmen gelten als vorrangige Ziele der Grünordnungsplanung.
Leistungen:
- Bebauungsplan
- Grünordnungsplan
- Umweltbericht
Auftraggeber: Große Kreisstadt Bischofswerda
Planung: Februar 2019
Realisierung: ab 2019