Ergänzungssatzung Elstra „Hainmühlenweg“

Die Satzung gilt für den im Baurechtsplan „Hainmühlenweg“ ausgewiesenen Teil des Flurstückes 282/24 der Gemarkung Elstra. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6.450 m². Die Stadt Elstra beabsichtigt mit der Satzungsaufstellung die Einbeziehung der westlich an die Hainmühlenstraße angrenzenden Flächen, nach den Bestimmungen des BauGB, in den Innenbereich.

Mit der Ergänzungssatzung soll die Fläche zum Zwecke der Wohnnutzung in den Innenbereich einbezogen und der Ortsrand verdichtet, geschlossen und abgerundet werden.

Leistung:

  • Ergänzungssatzung

 

Auftraggeber: Stadt Elstra
Planung: November 2018
Realisierung: ab 2020