Entwicklungssatzung „Hübelschenkhäuser“
Die Gemeinde Schmölln-Putzkau beabsichtigt mit der Satzungsaufstellung die historisch gewachsene Splittersiedlung um die „Hübelschenke“, welche nunmehr aus 19 mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebauten Grundstücken besteht, als im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzulegen, um Klarheit über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bauvorhaben innerhalb der bestehenden bebauten Bereiche zu schaffen.
Mit der nutzungskonformen Darstellung des Ortsteils Hübelschenkhäuser im rechtkräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischbauflächen liegt die rechtliche Grundlage für die Entwicklungssatzung vor.
Die bauliche Entwicklung der Gemeinde ist überwiegend in den zentralen Ortslagen Schmölln und Putzkau vorgesehen, aber auch in den Ortsteilen, insbesondere in baulich geprägten Bereichen, soll Ersatzbebauung bei verschlissener Bausubstanz und Nachverdichtung erfolgen.
Deshalb sollen die bebauten Bereiche im Außenbereich gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB als im Zusammenhang bebauter Ortsteil dargestellt werden.
Auftraggeber: Gemeinde Schmölln-Putzkau
Zeitraum: Planung 2019