Die Baumaßnahme umfasst den Ersatzneubau des Durchlasses im Zuge der S 118 sowie den Neubau der Verkehrsanlage beiderseits des Bauwerkes.
Begründet wird die Maßnahme durch den Zerfall der Fahrbahnplatte des Durchlasses, so dass die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind.
Mit dem Ersatzneubau werden Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit des Durchlasses wieder hergestellt. Das Vorhaben wird als Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 BNatSchG behandelt. Die in § 15 BNatSchG festgeschriebene Vermeidung und der Ausgleich von Beeinträchtigungen sowie mögliche Ersatzmaßnahmen gelten als vorrangige Ziele der Eingriffs- und Ausgleichsplanung, welche im Landschaftspflegerischen Fachplan verankert sind.
Als Ersatzmaßnahme wurde die Pflanzung von Hochstämmen, innerhalb eines lückigen Gehölzsaumes, an einem Feldweg, festgesetzt, was u.a. der Biotopvernetzung entgegen kommt. Die Maßnahme dient ebenso der Aufwertung des Landschaftsbildes, aber auch der Schaffung von Brut- und Nahrungshabitaten für Vögel und Insekten.
Bauherr: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Planung: 2010
Realisierung: voraussichtlich 2014